Aktuelles
Fortbildungen im Notarztdienst Troisdorf und Königswinter/Bad Honnef aufgrund der Pandemielage pausiert
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der derzeitigen Situation in der Pandemie mit COVID-19
(Coronavirus SARS-CoV-2) sehen wir uns leider gezwungen unsere
Fortbildungen zu pausieren. Wir haben schon die nächsten
Veranstaltungen "in der Schublade". Themen, die wir für die
kommenden Fortbildungen geplant haben, sind chirurgische Notfälle beim
alten Menschen und Kindernotfälle.
Gemeinsam
mit unseren Referentinnen und Referenten hatten wir überlegt, wie wir
in diesen Zeiten die Fortbildungen gestalten könnten. Unsere
Veranstaltungen leben nun einmal vom Dialog zwischen dem Vortragenden und
dem Publikum. Es gibt keine "dummen" Fragen in unserer Fortbildung und
jeder Teilnehmer konnte bisher sein Wissen auffrischen ohne wegen einer
Frage oder seiner Meinung "schief angeguckt" zu werden. Auch unseren
Referenten war und ist der direkte Kontakt zu den Teilnehmern sehr
wichtig so dass wir uns gemeinsam mit ihnen gegen eine
Online-Fortbildung entschieden haben.
Wir
haben zwar einen sehr großen Einzugsbereich für unsere Veranstaltungen
über die Kreisgrenzen hinaus, aber sie wird von uns ehrenamtlich
organisiert. Auch unsere Referentinnen und Referenten machen die
Fortbildungen ehrenamtlich. Als "Ehrenamtler" wollen und können wir
nicht "vorpreschen" und in der derzeitigen Lage
Anwesenheitsveranstaltungen organisieren, wenn dies derzeit sonst kaum
jemand macht. Sobald der Rhein-Sieg-Kreis oder die Bonner Kollegen
wieder Fortbildungen durchführen werden auch unsere Veranstaltungen
wieder stattfinden. Für unsere bereits vorbereiteten Fortbildungsabende
werden wir dann direkt die Anerkennung bei der Ärztekammer beantragen
und Sie über die Termine informieren.
Bis dahin: bleiben Sie gesund
Ihr
Dr. Andreas Leischner
und André Schmitz
Ärztekammer Nordrhein lässt Fachkunde Rettungsdienst auslaufen
Am 10. März 2018 hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein
beschlossen, dass zur Steigerung der präklinischen Versorgungsqualität
die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin als notwendige Vorraussetzung
für den Einsatz als Notärztin/Notarzt eingeführt wird. Die Fachkunde
Rettungsdienst wird von der Ärztekammer Nordrhein ab dem 01. Januar
2019 nicht mehr erteilt. Inhaber der Fachkunde Rettungsdienst können
gemäß Rettungsdienstgesetz NRW (RettG NRW) weiterhin in
Nordrhein-Westfalen als Notarzt tätig werden.
Die "Fachkunde Rettungsdienst" als Voraussetzung für den Notarztdienst
ist über 30 Jahre alt und hat sich seitdem kaum verändert. Die
Bundesärztekammer (BÄK) empfahl am 16.9.1983 den Landesärztekammern, ab
1984 einen "Fachkundenachweis Rettungsdienst‘" einzuführen. In den
folgenden Jahren wurde diese Empfehlung von allen Landesärztekammern
umgesetzt. Die "Zusatzbezeichnung Notfallmedizin" wurde 2003 durch den
deutschen Ärztetag in die Musterweiterbildungsordnung eingeführt.
Die Anforderungen an den Notarztdienst sind ständig gestiegen. Die DIN
schreibt unter anderem ein 12-Kanal-EKG und ein Intensivbeatmungsgerät
mit der Möglichkeit zur nichtinvasiven Beatmung (NIV) auf dem
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) vor. Eigentlich dürfte die Ausbildung in
diese Techniken für Noztärztinnen und Notärzte kein wirkliches Problem
darstellen, denn in der Weiterbildungsordnung ist in allen
notfallmedizinisch relevanten Gebieten mindestens ein halbes Jahr
Tätigkeit auf einer Intensivstation vorgeschrieben.
In den meisten
Bundesländern ist inzwischen die Zusatzbezeichnung Vorraussetzung für
die Tätigkeit im Notarztdienst. In NRW und Rheinland-Pfalz ist noch die alte Fachkunde ausreichend.
Den Wortlaut der Entschließungen der Kammerversammlung vom 10. März 2018 finden Sie hier
Fortbildungspflicht auch für Notärzte (§5 RettG NRW)
Für nichtärztliches Rettungsdienstpersonal besteht in NRW schon seit
längerem eine Fortbildungspflicht von mindestens 30
Sunden im Jahr. Mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in
Nordrhein Westfalen (RettG NRW) im
März 2015 sind nun auch Notärztinnen und Notärzte gesetzlich
zur fachspezifischen Fortbildung im Rettungsdienst
verpflichtet. Inhalt und Umfang der Fortbildungspflicht sollen
laut §5 RettG NRW die Ärztekammern regeln, dieses ist im
Frühjahr 2016 geschehen. Die im Rettungsdienst tätigen Ärztinnen und
Ärzte müssen in einem Zweijahreszeitraum mindestens 20
Fortbildungspunkte nachweisen um in Nordrhein-Westfalen als
Notärztin/Notarzt tätig sein zu dürfen. Der erste Zweijahreszeitraum
im Kammerbereich Nordrhein endete ursprünglich im April 2018, wurde aber in den "Amtlichen
Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein" (Rheinisches Ärzteblatt /
Heft 5 / 2018) auf den 31. März 2020 verlängert. Weitere Informationen
hierzu finden Sie unter folgenden Links:
Artikel aus dem Rheinischen Ärzteblatt zur Fortbildungspflicht für Notärzte
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2017 (PDF-Format)
Amtliche Bekanntmachung der ÄKNO Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2018 (PDF-Format)
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